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RatgeberSicherheitsdienst für Fastnacht, Fasching und Umzüge
Die Kampagne läuft, und der Rosenmontag fällt 2027 auf den 8. Februar. Wer einen Umzug, einen Narrenball oder eine Fastnachtsparty plant, sollte Sicherheit und Personal früh klären. STRATX unterstützt Vereine, Gemeinden und Veranstalter mit Ordnungsdienst, Einlass- und Taschenkontrolle.
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Was wir bei Fastnachtsveranstaltungen übernehmen
- Ordnungsdienst: Lenkung der Besucher, Präsenz im Veranstaltungsbereich und Deeskalation.
- Einlass- und Taschenkontrolle: an Hallen, Festzelten und abgegrenzten Bereichen.
- Bereichsschutz: für Bühne, Technik und interne Bereiche.
- Personalplanung: Wir planen Personal, Zugänge und Abläufe gemeinsam mit Ihnen und richten uns nach Ihrem Sicherheitskonzept und den Auflagen der Behörde.
- Sanitätsdienst: Auf Wunsch stellen wir auch Sanitätspersonal.
Was Veranstalter eines Umzugs klären müssen
Nach dem Merkblatt zur sicheren Durchführung von Fastnachtsumzügen, das die Gemeinde Iffezheim veröffentlicht, brauchen Fastnachtsumzüge eine Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nach § 29 Abs. 2 StVO. Dabei werden auch Versicherung, Bedingungen und Auflagen geklärt. Umzugsgruppen und Fahrzeuge sollten dem Veranstalter so früh gemeldet werden, dass die Behörde im Verfahren informiert ist. Die Anforderungen können je nach Ort abweichen, fragen Sie deshalb früh bei Ihrer Gemeinde nach.
Wie ein Sicherheitskonzept aussehen kann
Der Umfang hängt von Größe und Ort ab. Beim Ooser Fastnachtsumzug in Baden-Baden wurde laut goodnews4 (2019) ein Sicherheitskonzept mit 51 Seiten vorgelegt. Laut ka-news (2025) gehörten dort Absperrungen, Zugangskontrollen und Taschenkontrollen dazu. Das zeigt, was bei großen Umzügen möglich ist, und ist kein Maßstab für jeden kleinen Umzug. Maßgeblich sind die Auflagen für Ihre Veranstaltung.
Welche Qualifikation braucht das Sicherheitspersonal?
Laut Merkblatt der IHK Hochrhein-Bodensee (Stand 2016) reicht für die Zugangskontrolle bei üblichen Veranstaltungen die Unterrichtung nach § 34a GewO. Für Bierzelte und Festzelte nennt es bei Einlasskontrollen keinen Sachkundenachweis. Wer eine zugangsgeschützte Großveranstaltung vor Ort leitet, braucht ihn dagegen, unter freiem Himmel in der Regel ab 5.000 Besuchern. Das Merkblatt ist eine unverbindliche Orientierungshilfe, verbindlich entscheidet das Gewerbeamt. Ob eigene Vereinshelfer eingesetzt werden können, klären Sie am besten mit Ihrer Genehmigungsbehörde.
So kommen Sie zum Angebot
Nennen Sie uns Datum, Ort und Art der Veranstaltung, die erwartete Besucherzahl, die Zeiten und die Auflagen der Behörde, soweit sie schon vorliegen. Die Faktoren für den Preis erklärt unser Ratgeber Sicherheitsdienst für Veranstaltungen. Weitere Leistungen finden Sie unter Veranstaltungsschutz.
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Häufige Fragen
Wann sollte ich den Sicherheitsdienst für einen Fastnachtsumzug anfragen?
So früh wie möglich, am besten sobald Termin und Auflagen in Sicht sind. Rund um die Fastnachtstage sind viele Veranstaltungen gleichzeitig. Der Rosenmontag fällt 2027 auf den 8. Februar.
Sichern Sie auch Narrenbälle und Fastnachtspartys ab?
Ja. Wir stellen Einlass- und Ordnungspersonal für Veranstaltungen in Hallen und Festzelten, auch für einzelne Abende.
Stellen Sie auch Fahrzeugsperren?
Fahrzeugsperren gehören nicht zu unseren auf dieser Seite beschriebenen Leistungen. Welcher Schutz der Strecke nötig ist und wer ihn stellt, klären Sie mit Ihrer Gemeinde und der Polizei. Unser Personal stimmen wir darauf ab.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Diese Seite gibt nur einen allgemeinen Überblick. Maßgeblich sind die Auflagen Ihrer Behörde.
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