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Ratgeber

Sicherheitsdienst und Betriebskosten: Sind die Kosten umlagefähig?

Kurz gesagt: nur unter engen Voraussetzungen. Kosten für einen Sicherheitsdienst stehen nicht im Katalog der Betriebskostenverordnung. Vermieter und Hausverwaltungen sollten deshalb vor der Beauftragung prüfen, ob sie die Kosten überhaupt weitergeben dürfen.

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Wohnanlage mit Sicherheitsmitarbeiter am Eingang (Symbolbild)

Die Ausgangslage

Kosten für Wach- und Sicherheitsdienste sind in § 2 der Betriebskostenverordnung nicht ausdrücklich genannt. Sie kommen deshalb, wenn überhaupt, nur als „sonstige Betriebskosten“ in Betracht. Nach dem Bundesgerichtshof (Urteil vom 05.04.2005, VIII ZR 78/04) kommt es auf den Einzelfall an, wie die Berliner MieterGemeinschaft zusammenfasst.

Drei Punkte, die erfüllt sein sollten

Was Gerichte entschieden haben

Das Landgericht Berlin (08.07.2019, 65 S 231/18) ließ die Umlage eines 24-Stunden-Wachdienstes scheitern, obwohl der Mietvertrag ihn nannte: Die allgemeine Gefahrenlage einer Großstadt genügte nicht (Bericht bei ImmoScout24). Anders kann es beim Pförtner aussehen: Das Landgericht Berlin (04.01.2007, 67 S 287/06) hielt die Umlage für möglich, wo ständig die Gefahr unbefugten Zutritts bestand und der Pförtner zusätzlich Post, Ablesetermine und Schlüssel übernahm. Auch die genaue Bezeichnung zählt: Das Amtsgericht Charlottenburg (30.01.2007, 224 C 276/06) entschied, dass eine Klausel zu Pförtnerkosten keinen Wachschutz abdeckt. Die Entscheidungen hängen stark vom Einzelfall ab und sind nicht einheitlich.

Was das für Sie bedeutet

Prüfen Sie vor der Beauftragung den Wortlaut Ihrer Mietverträge und halten Sie fest, warum der Dienst nötig ist, zum Beispiel anhand konkreter Vorfälle. Für die Umlage kann auch wichtig sein, welche Aufgaben die Kräfte im Einzelnen übernehmen. Ob die Kosten in Ihrem Fall umlagefähig sind, klärt am besten Ihr Rechtsanwalt oder Ihr Eigentümerverband. Unsere Leistungen für diesen Bereich finden Sie auf den Seiten für Wohnanlagen und Immobilienverwalter.

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen

Dürfen Vermieter die Kosten für einen Sicherheitsdienst auf Mieter umlegen?

Nur unter engen Voraussetzungen: Der Mietvertrag muss die Kosten klar benennen, und es muss eine konkrete Notwendigkeit zum Schutz der Mieter bestehen. Entscheidend ist der Einzelfall.

Ist ein Pförtner anders zu behandeln als ein Wachdienst?

Das kann sein. Gerichte haben Pförtnerkosten in einzelnen Fällen zugelassen, wenn konkrete Risiken bestanden und der Pförtner weitere Aufgaben übernahm. Eine Klausel zum Pförtner deckt aber nicht automatisch einen Wachschutz ab.

Ist das eine Rechtsberatung?

Nein. Dieser Ratgeber gibt nur einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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